Schulverein

 

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Schulverein Stengelestraße e.V.

Satzung 

 

§ 1

Der Verein trägt den Namen „Schulverein Stengelestraße e.V.“ und hat seinen Sitz in Hamburg. Er in im Vereinsregister eingetragen.

 

§ 2

Sinn und Zweck des Vereins ist, die Schule bei der Durchführung ihrer sozialen Aufgaben zu unterstützen; insbesondere sollen durch Bereitstellung von Geldern Wanderungen, Klassenreisen, Heimaufenthalte u.ä. gefördert werden. Weiterhin soll der Schule durch Zuschüsse die Möglichkeit gegeben werden, zusätzliches Unterrichtsmaterial etc. anzuschaffen.

Die bereitgestellten Mittel dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden.

 

§ 3

Die zur Erreichung seines Zweckes nötigen Mittel erwirbt der Verein durch:

 

  1. Mitgliedsbeiträge
  2. Veranstaltungen
  3. Stiftungen jeglicher Art

 

§ 4

Mitglied kann jeder werden, der den Verein in seinen sozialen Bestrebungen unterstützen will. Beitragserklärungen können vom jeweiligen Klassenlehrer bzw. von der Schule angefordert werden.

 

§ 5

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt aus dem Verein oder durch Ausschluss. Der Austritt kann erfolgen nach vierteljährlicher Kündigungsfrist zum Schuljahresende. Der Ausschluss kann erfolgen:

  1. Wenn ein Mitglied länger als zwei Monate mit seinen Beiträgen im Rückstand ist und trotz Mahnung nach Ablauf des dritten Monats nicht bezahlt hat. Stundung kann gewährt werden.
  1. Wenn ein Mitglied den Bestrebungen und Zwecken des Vereins zuwiderhandelt.

Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Rückzahlung geleisteter Beiträge findet nicht statt.

Mit dem Tage des Austritts oder Ausschluss des Mitgliedes erlöschen alle Rechte an das Vereinsvermögen.

 

§ 6

Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens € 10.00 im Jahr. Der Beitrag ist im Voraus zu entrichten.

 

§ 7

Zur Leitung der Geschäfte des Vereins ist der Vorstand bestimmt. Dieser besteht aus fünf Personen, davon zwei Lehrkräften: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schriftführer, Rechnungsführer, Beisitzer.

Den Vorstand im Sinne des Gesetzes bilden der erste und der zweite Vorsitzende, von denen jeder für sich zeichnungsberechtigt ist. Alle zwei Jahre werden die Vorstandsmitglieder durch die Hauptversammlung gewählt. Scheidet ein Vorstandsmitglied in der Zwischenzeit aus, so erfolgt eine Ergänzungswahl auf der nächsten Mitgliederversammlung. Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Weder der Vorstand noch die Mitglieder des Vereins dürfen aus seinen Einnahmen oder dem Vermögen irgendwelche Sondervorteile erhalten.

 

§ 8

Das Geschäftsjahr läuft mit dem Schuljahr. Die ordentliche Mitglieder-Hauptversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsprüfer, die die Kasse und die Rechnungsführung zu prüfen haben. Die Rechnungsprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.

 

§ 9

Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf abgehalten. Die Einladung erfolgt schriftlich an die Mitglieder spätestens 8 Tage vor der Versammlung unter Bekanntgabe der Tagesordnung. In der Hauptversammlung im ersten Viertel jedes neuen Schuljahres erfolgt die Vorlegung der Jahresabrechnung. Über jede Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden abzuzeichnen ist.

 

§10

Ein Antrag betreffs Auflösung des Vereins muss drei Wochen vorher den Mitgliedern bekanntgegeben werden. Er muss von mindestens einem Viertel aller Mitglieder unterzeichnet sein.

Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Dreiviertelmehrheit der Versammlung.

 

§ 11

Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Schulbehörde, Abteilung Schülerfürsorge, mit der Maßgabe, es zu gleichartigen gemeinnützigen Zwecken zu verwenden.

 

§ 12

Beschlüsse über Satzungsänderungen, welche die Zwecke des Vereins betreffen, sind dem Finanzamt vorzulegen. Zweck dieser Vorlage ist, festzustellen, ob dadurch die Gewährung von Steuerbegünstigungen beeinträchtigt wird. Der Vorstand hat das Recht, etwaige redaktionelle Satzungsänderungen, welche vom Vereinsregister des Amtsgerichtes oder vom Finanzamt gewünscht werden, selbständig ohne erneute Befragung der Mitgliederversammlung vorzunehmen.

 

Hamburg, 10. Juli 2002

Der aktuellen Rechtslage angepasst: 20.12.2016

 

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Bankverbindung des Schulvereins:

Schulverein Stengelestraße

Kontonummer: 1008 227 819
Bankleitzahl: 200 505 50
Institut: Hamburger Sparkasse

Oder:

IBAN: DE76200505501008227819
BIC: HASPDEHHXXX

 

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